Hundesteuer zu bezahlen gehört zur Pflicht jeder Hundehalterin. Auch wenn diese Steuer als finanzielle Komponente zuweilen äußerst umstritten ist.
In einigen europäischen Ländern sind Hundehalterinnen dazu verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Die Höhe schreiben die einzelnen Gemeinden für Ihren Hund vor.
Einen bestimmten Verwendungszweck für diese Einnahme gibt es nicht. Ebenso ist sie in jedem Land und jedem Bundesland anders geregelt. Die Vorschriften vieler Gemeinden unterscheiden sich. Und deshalb kann jede Stadt unterschiedliche Summen für Ihren Hund verlangen.
Die Steuer liegt im Ermessen der Gemeinden
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer. Als Gemeindesteuer wird sie einmal jährlich von den Städten und Gemeinden erhoben. Wobei der Steuerbetrag für jeden gehaltenen Hund gilt. Die Gemeinden sind selbst dafür zuständig, wie hoch der Steuersatz ist. Und ob sie eine Steuerpflicht für Hunde einführen.
Diese Regelung sorgt dafür, dass der Steuersatz von Stadt zu Stadt erheblich variiert. Er liegt zwischen 0 und 186 Euro pro Jahr. Für „gefährliche“ Hunde von Rasselisten liegen die Steuersätze deutlich höher. Hier sind Beträge bis 600 Euro keine Seltenheit. Ebenso zahlen Sie für weitere Hunde meist einen höheren Betrag.
Nur in ganz wenigen Gemeinden wie etwa Windorf gibt es bis heute keine Steuer für Hunde.
Die höchste Hundesteuer in Deutschland entrichten Hundehalterinnen in Mainz. Hier kostet der erste Hund 186 Euro, jeder weitere Hund 216 Euro. Ein Listenhund schlägt in der Stadt am Rhein mit ganzen 600 Euro zu Buche.
Sind alle Hunde steuerpflichtig?
Sie als Hundehalterin haben Pflichten. Sie müssen sich um ihren Hund kümmern. Und Sie müssen dafür sorgen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht.
Ausnahmen von der Steuer
In Deutschland ist es nicht möglich, diese Kosten von der zu zahlenden Steuerlast abzusetzen. Dennoch gibt es Ausnahmen von der Hundesteuer. Zum Beispiel darf die Gemeinde sie nicht bei Hunden erheben, die zu gewerblichen Zwecken gehaltenen werden.
Für Assistenzhunde können die Gemeinden Ausnahmen genehmigen. In diesem Fall kann die Steuer komplett entfallen. Oder man kann sie vermindern.
Eine Befreiung wird meist nur genehmigt für:
- Rettungshunde
- Blindenführhunde
Einige Gemeinden sehen Ausnahmen für Tierheimhunde oder Hütehunde vor. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht verpflichtend. Und die Gemeinden können sie jederzeit widerrufen.
Ermäßigungen für wenige Hundehalter
Bei der Ermäßigung entspricht die Hundesteuersatzung häufig dem Sozialgesetzbuch XII. Das bedeutet für für Sozialhilfe-Empfänger kann die Steuerpflicht gesenkt werden.
Im Anmeldeformular müssen dazu folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erwerbsminderung
- Grundsicherung im Alter
Die Abgaben für einen Hund werden jedoch nicht reduziert, wenn der Besitzer Arbeitslosengeld II oder Harz IV bezieht.
Dementsprechend gelten auch keinerlei Vergünstigungen für kleine Hunde oder Hund von Rentnern.
Bis wann muss man einen Hund anmelden?
Generell gilt, dass Sie Ihren Hund nach zwei bis vier Wochen nach Einzug bei der zuständigen Gemeinde melden müssen. Bei Welpen gilt die Vollendung des dritten Lebensmonats als richtiger Zeitpunkt für eine Anmeldung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie als steuerpflichtig.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Ihren Hund steuerlich anzumelden. Dazu können Gemeinden eigene Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz wird als Ordnungswidrigkeit bestraft. Je nach Stadt können hierfür Bußgelder in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro anfallen.
Die Anmeldung erfolgt heute meist online. Nur in wenigen Gemeinden müssen Sie noch persönlich erscheinen. Das gilt in München wie für Magdeburg.
Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke für Ihren Hund mit einer Nummer. Unter dieser Nummer ist Ihr Hund bei der Gemeinde registriert. Man kann ihn somit im Notfall sofort identifizieren.
Wie Hundesteuer abmelden?
Eine Kündigung der Hundesteuer ist zunächst nicht möglich. Wenn Sie allerdings Ihren Wohnsitz wechseln, sollten Sie Ihren Hund rechtzeitig genug abmelden. Gleiches gilt, wenn Ihr Tier stirbt. Die Abmeldung nehmen Sie in der Regel ebenso vor wie die Anmeldung.
Beachten Sie, dass ein Hundesteuerbescheid keinerlei Versicherungsschutz für Ihren Hund bietet. Dafür müssen Sie selbst sorgen. Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner sollten Sie in jedem Fall abschließen. Nur so sind Schäden durch Ihren Hund abgedeckt.
Hundesteuer entbindet nicht von Leinen- oder Maulkorbpflicht
Ebenso hat eine Hundesteuer nichts mit Leinen- oder Maulkorbpflicht in den einzelnen Gemeinden zu tun. Sie müssen sich immer vorab erkundigen, welche Regelungen gelten. Und sich entsprechend verhalten. Zuwiderhandeln können die Behörden mit Bußgeldern bestrafen.
Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit der Hundesteuersatzung ist die Entsorgung von Hundekot. Die Entrichtung der Hundesteuer entbindet Sie nicht davon, die Hinterlassenschaften Ihres Hunds zu entsorgen. Die Gemeinde ist durch die Einnahme der Steuer nicht verpflichtet, Hundekot zu entsorgen.
Seit wann Hundesteuer in Deutschland?
Die Hundesteuer in Deutschland hat eine lange Geschichte. Bereits im Mittelalter mussten Bauern für die Hundehaltung bezahlen. Im Holstein des 19. Jahrhunderts verwendete man die Hundesteuer dazu, die Armenkassen aufzubessern. Die Abgabe regelte man erstmals durch Verordnung im Jahr 1807 in Offenbach am Main.
Die Steuer sollte hier mithelfen, städtische Kriegsschulden abzubezahlen und die Finanzen aufzupäppeln. Zwei Jahre später führte Sachsen-Coburg die Hundesteuer ein. Hierdurch wollte man die Hundezahl verringern. Und damit die Tollwutgefahr senken. Ausnahmen galten damals für Jäger. Und jene, die Wachhunde benötigten.
Schon damals erhielten angemeldete eine Hundesteuermarke aus Blech mit Nummern. Nicht markierte Hunde fing man ein. Das Königreich Württemberg erließ im Jahr 1809 eine Hundesteuer. Hunde des Königshauses und Jagdhunde waren hiervon ausgenommen.
Unter Friedrich Wilhelm III. von Preußen galten Diener, Pferde und Hunde als Luxusgüter. Man besteuerte sie. Im Jahr 1829 erhielten die Stadtgemeinden per Kabinettsorder die Berechtigung, Hundesteuer einzuziehen.
Hundesteuer in Österreich
In Österreich ist die Hundehaltung ebenfalls steuerpflichtig. Ebenso wie in Deutschland liegt sie im Ermessen der einzelnen Gemeinden. Daher gibt es in Österreich ebenfalls unterschiedliche Höhen der Steuer. Wenngleich diese bei Weitem nicht so sehr differieren wie im Nachbarland.
Darüber hinaus ist die Steuer in Österreich deutlich geringer. So schreibt Wien etwa 72 Euro für Ihren ersten Hund vor. 105 Euro jährlich für jeden weiteren Hund.
Am teuersten fallen die Gemeindesteuern für Hunde in Tirols Hauptstadt aus. Innsbruck verlangt pro Hund 82,40 Euro. Andere Gemeinden in Österreich dagegen geben sich mit rund 20 Euro zufrieden.
Hund in Österreich anmelden
Ab einem Alter von drei Monaten müssen Sie Ihren Hund anmelden. Dazu haben Sie 14 Tage lang Zeit. Die Stadt Wien verlangt bei einer Anmeldung die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung. Außerdem benötigen Sie die Mikrochipnummer.
Die Chipnummer wird in allen österreichischen Gemeinden verlangt, eine Haftpflichtversicherung jedoch nicht überall.
In Wien hat die Hundehalterin die Möglichkeit, freiwillig einen Hundeführschein zu absolvieren. Schließen Sie die Prüfung positiv ab, dann zahlen Sie als Hundehalterin im darauffolgenden Jahr keine Steuern für Ihren Hund. Für Listenhunde gilt der Hundeführschein verpflichtend.
In Österreich gibt es gleichfalls eine verminderte Hundesteuer. Oder eine Befreiung von eben dieser in speziellen Fällen. Die Steuer regeln die Gemeinden aber unterschiedlich.
Für gewöhnlich erhalten einige Hunde eine Steuerminderung. Dies sind Wachhunde für Betriebe, Assistenzhunde oder Hunde von Personen mit Mindestsicherung. Steuerlich absetzen können Sie die Hundesteuer in Österreich nicht.
Wie in Deutschland hat die Hundehalterin trotz Steuerabgabe die Pflicht, Hundekot zu beseitigen. Die Steuer muss die Gemeinde hier nicht zweckgebunden verwenden. Anders ist das in der Schweiz.
Hundesteuer in der Schweiz
Hier verwendet man den Großteil der erhobenen Hundesteuer genau für diesen Zweck. Man benutzt sie zur Entsorgung der Hinterlassenschaften von Hunden.
In der Schweiz unterscheiden sich die Steuersätze nicht nur nach Kanton und Gemeinde. Man unterscheidet gleichzeitig nach Gewicht und Größe des Hunds. In Bern müssen Sie für Ihren Hund rund 115 Schweizer Franken (CHF) veranschlagen, in Zürich dagegen 160 CHF.
Steuererleichterungen gibt es für Rettungshunde und Assistenzhunde. Zudem besteuert man Wachhunde bei Unternehmen oder Bauernhöfen günstiger.
Warum zahlt man für Hunde Steuern?
Die Hundesteuer ist immer wieder ein Grund für Diskussionen. Regelmäßig sorgen Erhöhungen für Verärgerung. Vor allem die hohen Steuersätze für Listenhunde trägt dazu bei.
Teilweise führt dies dazu, dass einige Hundehalterinnen ihren Hund erst gar nicht erst anmelden. Ein weiteres Problem ist, dass die Steuer nicht zweckgebunden für den Haushalt verwendet wird. Nur in der Schweiz wird dies anders gehandhabt.
Einige europäischen Länder verzichten seit längerer Zeit komplett auf die Hundesteuer. So hat Dänemark die Abgabe im Jahr 1972 abgeschafft. In Frankreich gibt es seit dem Jahr 1979 keine Hundesteuer mehr. Und England verzichtet seit dem Jahr 1990 darauf.
Spanien, Italien, Belgien, Griechenland, Kroatien und Ungarn erheben auf die Hundehaltung ebenfalls keine Steuern mehr. Wir können nur abwarten, wie sich dies in Deutschland, Österreich und der Schweiz entwickeln wird.
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