Hundesteuer Waltrop

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Planen Sie mit Ihrem Hund nach Waltrop zu ziehen? Dann sind Sie hier genau richtig, um sich mit der Hundesteuer in Waltrop zu befassen.

Denn für Ersthunde und Zweithunde müssen Sie dort jeweils unterschiedliche Steuersätze bezahlen. Außerdem werden Vierbeiner unterschieden, die als gefährlich eingestuft sind.

Ordnungswidrigkeiten und Strafen können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie Ihren Hund rechtzeitig für die Hundesteuer anmelden. In Waltrop geht das persönlich, online oder per Post. In bestimmten Ausnahmefällen befreit Sie die Stadt Waltrop sogar von der Hundesteuer.

Kosten für Hundesteuer in Waltrop

Für einen Hund zahlen Sie in Waltrop 112 Euro Hundesteuer pro Jahr. Diese Kosten gelten, solange Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß halten und der Hund nicht als gefährlich gilt.

Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 155 Euro. Und für jeden weiteren Hund müssen Sie 185 Euro pro Jahr aufbringen.

Für Kampf- und Listenhunde gilt eine erhöhte Hundesteuer von 336 Euro pro Hund, dessen Rasse als gefährlich eingestuft ist. In Waltrop ist das in der Hundesteuersatzung geregelt.

Hundesteuer pro Jahr

  • 112 Euro: Erster Hund
  • 155 Euro: Zweiter Hund
  • 185 Euro: Weitere Hunde
  • 336 Euro: Listenhund
  • 465 Euro: Zweiter Listenhund
  • 555 Euro: Listenhund mit Negativ-Zeugnis

Anmeldefristen für Hundesteuer Waltrop

Wenn Sie nach Waltrop ziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Dieselbe Frist gilt, falls Sie bereits in der Stadt Waltrop wohnen und einen neuen Hund erwerben. Oder falls Sie für mehr als zwei Monate einen Hund pflegen sowie verwahren.

Ab dem vierten Monat nach der Geburt sind Welpen auch für Züchter in der Regel anmeldepflichtig.

Falls Sie innerhalb des Waltroper Stadtgebiets umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Laut Vorschriften gilt die, sobald sich Ihr eigener Name oder Ihre Wohnanschrift nach der Anmeldung ändert.

Sobald Sie den Hund weitergeben oder Ihr Haustier stirbt, müssen Sie den Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen abmelden.

Wo Hund in Waltrop anmelden?

Für die Anmeldung zur Hundesteuer stehen Ihnen in Waltrop unterschiedliche Wege offen. Persönlich können Sie den Hund im Bürgerbüro oder dem Steueramt von Waltrop anmelden.

Stadt Waltrop
Rathaus II
Finanzmanagement
Fachbereich Finanzen
Steuern und Abgaben
Raum 2.2.07
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Telefon 02309 930337

Informieren Sie sich am besten rechtzeitig vorher, ob Sie dafür einen Termin vereinbaren müssen. Beachten Sie, dass an manchen Tagen nur eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.

Klicken Sie hier für weitere Information auf der Stadt-Webseite Waltrop.de

Auf der Webseite der Stadt Waltrop finden Sie darüber hinaus ein Online-Formular für die Anmeldung.

Direkter Link zur Online Anmeldung Hundesteuer

Zudem können Sie die Formalitäten per E-Mail oder telefonisch mit dem Steueramt der Stadt Waltrop klären.

Wer ist in Waltrop von der Hundesteuer befreit?

In der Stadt Waltrop werden Sie nur von der Hundesteuer befreit, wenn Sie laut der Vorschriften als Ausnahmefall gelten.

Von einer Befreiung profitieren Sie beispielsweise, insofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Für Hunde, die ausschließlich einen gehörlosen Menschen schützen und dieser Person helfen, müssen Sie ebenfalls keine Steuer bezahlen.

Ansonsten sind Sie in Waltrop dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen.

Weitere Befreiungsmöglichkeiten gelten für:

  • Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
  • anerkannte Rettungs- und Sanitätshunde
  • sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde

Sobald Sie einen Hund im Waltroper Tierheim erwerben, können Sie auf eine Befreiung von der Hundesteuer hoffen. Dies gilt zumindest zeitweise. Dann bleiben Sie für ein Jahr von der Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Vierbeiner aus dem Tierheim übernehmen.

Nach dem Ablauf dieses Zeitraums gilt für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt derselbe Hundesteuersatz wie für einen Ersthund.

Wann habe ich Anspruch auf Ermäßigungen?

Neben der kompletten Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Waltrop ermäßigte Steuersätze. Falls Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie eventuell die Chance auf eine Steuerermäßigung.

Die Stadt Waltrop ermäßigt die Hundesteuer für Personen, die Sozialhilfe oder die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten.

Außerdem dürfen Sie ebenfalls auf eine gesenkte Hundesteuer hoffen, solange Sie Grundsicherungszahlungen für Arbeitssuchende beziehen.

Kosten für Hundesteuer in Waltrop, Info für ein oder mehrere Hunde
Kosten für Hundesteuer in Waltrop, Info für ein oder mehrere Hunde

Pflicht zur Hundesteuer in Waltrop

Haben Sie die Anmeldung Ihres Hunds „vergessen“? Zum Beispiel, weil der Umzug so stressig war. Nach der Anmeldefrist von zwei Wochen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Danach müssen Sie mit beachtlichen Strafen rechnen.

Laut den aktuell geltenden Vorschriften kann die Geldbuße theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen.

Dabei spielt der Grund Ihres unangemeldeten Vierbeiners für die Bewertung durch die Behörden keine Rolle. Sei es, ob Sie versehentlich Ihren Hund ein paar Tage zu spät angemeldet haben. Oder jemand einen Hund über einen längeren Zeitraum bewusst verschweigt.

Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen vergleichen:

Gesetze in Nordrhein-Westfalen

Die Hundesteuersatzung von Waltrop und das Kommunalabgabengesetz von Nordrhein-Westfalen regeln das mögliche Strafmaß für Fälle, in denen ein Hundehalter sich Abgabenvorteile verschafft oder Abgaben kürzt.

Hier finden Sie die komplette Hundesteuersatzung

Hundesteuer Waltrop: Kosten, Anmelden, Befreiung
Hundesteuer Waltrop: Kosten, Anmelden, Befreiung

Falls Sie mehrfach gegen Hundehaltungsvorschriften verstoßen haben, steigt die Hundesteuer in Waltrop erheblich.

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Was dürfen Hund nicht fressen?

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