Planen Sie mit Ihrem Hund nach Siegen zu ziehen? Dann sind Sie hier genau richtig, um sich mit der Hundesteuer in Siegen zu befassen.
Denn für Ersthunde und Zweithunde müssen Sie dort jeweils unterschiedliche Steuersätze bezahlen.
Ordnungswidrigkeiten und Strafen können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie Ihren Hund rechtzeitig für die Hundesteuer anmelden. In Siegen geht das persönlich, online oder per Post. In bestimmten Ausnahmefällen befreit Sie die Stadt Siegen sogar von der Hundesteuer.
Kosten für Hundesteuer in Siegen
Für einen Hund zahlen Sie in Siegen 108 Euro Hundesteuer pro Jahr. Diese Kosten gelten, solange Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß halten und der Hund nicht als gefährlich gilt.
Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 120 Euro. Und für jeden weiteren Hund müssen Sie 132 Euro pro Jahr aufbringen.
In Siegen ist das in der Hundesteuersatzung geregelt.
Hundesteuer pro Jahr
- 108 Euro: Erster Hund
- 120 Euro: Zweiter Hund
- 132 Euro: Weitere Hunde
Anmeldefristen für Hundesteuer Siegen
Wenn Sie nach Siegen ziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Dieselbe Frist gilt, falls Sie bereits in der Stadt Siegen wohnen und einen neuen Hund erwerben. Oder falls Sie für mehr als zwei Monate einen Hund pflegen sowie verwahren.
Ab dem vierten Monat nach der Geburt sind Welpen auch für Züchter in der Regel anmeldepflichtig.
Falls Sie innerhalb des Siegener Stadtgebiets umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Laut Vorschriften gilt die, sobald sich Ihr eigener Name oder Ihre Wohnanschrift nach der Anmeldung ändert.
Sobald Sie den Hund weitergeben oder Ihr Haustier stirbt, müssen Sie den Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen abmelden.
Wo Hund in Siegen anmelden?
Für die Anmeldung zur Hundesteuer stehen Ihnen in Siegen unterschiedliche Wege offen. Persönlich können Sie den Hund im Bürgerbüro oder dem Steueramt von Siegen anmelden.
Stadt Siegen
Rathaus Weidenau
Arbeitsgruppe 3/2-3 Steuern
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefon 0271 4042122
Informieren Sie sich am besten rechtzeitig vorher, ob Sie dafür einen Termin vereinbaren müssen. Beachten Sie, dass an manchen Tagen nur eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.
Klicken Sie hier für weitere Information auf der Stadt-Webseite Siegen.de
Auf der Webseite der Stadt Siegen finden Sie darüber hinaus ein Online-Formular für die Anmeldung.
Zudem können Sie die Formalitäten per E-Mail oder telefonisch mit dem Steueramt der Stadt Siegen klären.
Wer ist in Siegen von der Hundesteuer befreit?
In der Stadt Siegen werden Sie nur von der Hundesteuer befreit, wenn Sie laut der Vorschriften als Ausnahmefall gelten.
Von einer Befreiung profitieren Sie beispielsweise, insofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Für Hunde, die ausschließlich einen gehörlosen Menschen schützen und dieser Person helfen, müssen Sie ebenfalls keine Steuer bezahlen.
Ansonsten sind Sie in Siegen dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gelten für:
- Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
- anerkannte Rettungs- und Sanitätshunde
- sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde
Sobald Sie einen Hund im Siegener Tierheim erwerben, können Sie auf eine Befreiung von der Hundesteuer hoffen. Dies gilt zumindest zeitweise. Dann bleiben Sie für ein Jahr von der Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Vierbeiner aus dem Tierheim übernehmen.
Nach dem Ablauf dieses Zeitraums gilt für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt derselbe Hundesteuersatz wie für einen Ersthund.
Wann habe ich Anspruch auf Ermäßigungen?
Neben der kompletten Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Siegen ermäßigte Steuersätze. Falls Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie eventuell die Chance auf eine Steuerermäßigung.
Die Stadt Siegen ermäßigt die Hundesteuer für Personen, die Sozialhilfe oder die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten.
Außerdem dürfen Sie ebenfalls auf eine gesenkte Hundesteuer hoffen, solange Sie Grundsicherungszahlungen für Arbeitssuchende beziehen.
Pflicht zur Hundesteuer in Siegen
Haben Sie die Anmeldung Ihres Hunds „vergessen“? Zum Beispiel, weil der Umzug so stressig war. Nach der Anmeldefrist von zwei Wochen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Danach müssen Sie mit beachtlichen Strafen rechnen.
Laut den aktuell geltenden Vorschriften kann die Geldbuße theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen.
Dabei spielt der Grund Ihres unangemeldeten Vierbeiners für die Bewertung durch die Behörden keine Rolle. Sei es, ob Sie versehentlich Ihren Hund ein paar Tage zu spät angemeldet haben. Oder jemand einen Hund über einen längeren Zeitraum bewusst verschweigt.
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Gesetze in Nordrhein-Westfalen
Die Hundesteuersatzung von Siegen und das Kommunalabgabengesetz von Nordrhein-Westfalen regeln das mögliche Strafmaß für Fälle, in denen ein Hundehalter sich Abgabenvorteile verschafft oder Abgaben kürzt.
Hier finden Sie die komplette Hundesteuersatzung
Falls Sie mehrfach gegen Hundehaltungsvorschriften verstoßen haben, steigt die Hundesteuer in Siegen erheblich.
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