Planen Sie mit Ihrem Hund nach Saarlouis zu ziehen? Dann sind Sie hier genau richtig, um sich mit der Hundesteuer in Saarlouis zu befassen.
Denn für Ersthunde und Zweithunde müssen Sie dort jeweils unterschiedliche Steuersätze bezahlen. Außerdem werden Vierbeiner unterschieden, die als gefährlich eingestuft sind.
Ordnungswidrigkeiten und Strafen können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie Ihren Hund rechtzeitig für die Hundesteuer anmelden. In Saarlouis geht das persönlich, online oder per Post. In bestimmten Ausnahmefällen befreit Sie die Stadt Saarlouis sogar von der Hundesteuer.
Kosten für Hundesteuer in Saarlouis
Für einen Hund zahlen Sie in Saarlouis 60 Euro Hundesteuer pro Jahr. Diese Kosten gelten, solange Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß halten und der Hund nicht als gefährlich gilt.
Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 90 Euro. Und für jeden weiteren Hund müssen Sie 150 Euro pro Jahr aufbringen.
Für Kampf- und Listenhunde gilt eine erhöhte Hundesteuer von 300 Euro pro Hund, dessen Rasse als gefährlich eingestuft ist. In Saarlouis ist das in der Hundesteuersatzung geregelt.
Hundesteuer pro Jahr
- 60 Euro: Erster Hund
- 90 Euro: Zweiter Hund
- 150 Euro: Weitere Hunde
- 300 Euro: Listenhund
- 450 Euro: Zweiter Listenhund
- 750 Euro: Listenhund mit Negativ-Zeugnis
Anmeldefristen für Hundesteuer Saarlouis
Wenn Sie nach Saarlouis ziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Dieselbe Frist gilt, falls Sie bereits in der Kreisstadt wohnen und einen neuen Hund erwerben. Oder falls Sie für mehr als zwei Monate einen Hund pflegen sowie verwahren.
Ab dem vierten Monat nach der Geburt sind Welpen auch für Züchter in der Regel anmeldepflichtig.
Falls Sie innerhalb des Saarlouiser Stadtgebiets umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Laut Vorschriften gilt die, sobald sich Ihr eigener Name oder Ihre Wohnanschrift nach der Anmeldung ändert.
Sobald Sie den Hund weitergeben oder Ihr Haustier stirbt, müssen Sie den Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen abmelden.
Wo Hund in Saarlouis anmelden?
Für die Anmeldung zur Hundesteuer stehen Ihnen in Saarlouis unterschiedliche Wege offen. Persönlich können Sie den Hund im Bürgerbüro oder dem Steueramt von Saarlouis anmelden.
Kreisstadt Saarlouis
Steueramt
Friedensstraße 3–7
66740 Saarlouis
Telefon 06831 443373
E-Mail steueramt@saarlouis.de
Postanschrift
Kreisstadt Saarlouis
Steuerabteilung
Postfach 2260
66722 Saarlouis
Informieren Sie sich am besten rechtzeitig vorher, ob Sie dafür einen Termin vereinbaren müssen. Beachten Sie, dass an manchen Tagen nur eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.
Klicken Sie hier für weitere Information auf der Stadt-Webseite Saarlouis.de
Auf der Webseite der Kreisstadt finden Sie darüber hinaus ein Online-Formular für die Anmeldung.
Zudem können Sie die Formalitäten per E-Mail oder telefonisch mit dem Steueramt der Stadt Saarlouis klären.
Wer ist in Saarlouis von der Hundesteuer befreit?
In der Kreisstadt werden Sie nur von der Hundesteuer befreit, wenn Sie laut der Vorschriften als Ausnahmefall gelten.
Von einer Befreiung profitieren Sie beispielsweise, insofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Für Hunde, die ausschließlich einen gehörlosen Menschen schützen und dieser Person helfen, müssen Sie ebenfalls keine Steuer bezahlen.
Ansonsten sind Sie in Saarlouis dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gelten für:
- Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
- anerkannte Rettungs- und Sanitätshunde
- sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde
Sobald Sie einen Hund im Saarlouiser Tierheim erwerben, können Sie auf eine Befreiung von der Hundesteuer hoffen. Dies gilt zumindest zeitweise. Dann bleiben Sie für ein Jahr von der Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Vierbeiner aus dem Tierheim übernehmen.
Nach dem Ablauf dieses Zeitraums gilt für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt derselbe Hundesteuersatz wie für einen Ersthund.
Wann habe ich Anspruch auf Ermäßigungen?
Neben der kompletten Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Saarlouis ermäßigte Steuersätze. Falls Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie eventuell die Chance auf eine Steuerermäßigung.
Die Stadt Saarlouis ermäßigt die Hundesteuer für Personen, die Sozialhilfe oder die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten.
Außerdem dürfen Sie ebenfalls auf eine gesenkte Hundesteuer hoffen, solange Sie Grundsicherungszahlungen für Arbeitssuchende beziehen.
Pflicht zur Hundesteuer in Saarlouis
Haben Sie die Anmeldung Ihres Hunds „vergessen“? Zum Beispiel, weil der Umzug so stressig war. Nach der Anmeldefrist von zwei Wochen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Danach müssen Sie mit beachtlichen Strafen rechnen.
Laut den aktuell geltenden Vorschriften kann die Geldbuße theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen.
Dabei spielt der Grund Ihres unangemeldeten Vierbeiners für die Bewertung durch die Behörden keine Rolle. Sei es, ob Sie versehentlich Ihren Hund ein paar Tage zu spät angemeldet haben. Oder jemand einen Hund über einen längeren Zeitraum bewusst verschweigt.
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Gesetze im Saarland
Die Hundesteuersatzung von Saarlouis und das Kommunalabgabengesetz vom Saarland regeln das mögliche Strafmaß für Fälle, in denen ein Hundehalter sich Abgabenvorteile verschafft oder Abgaben kürzt.
Hier finden Sie die komplette Hundesteuersatzung
Falls Sie mehrfach gegen Hundehaltungsvorschriften verstoßen haben, steigt die Hundesteuer in Saarlouis erheblich.
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