Planen Sie mit Ihrem Hund nach Rosenheim zu ziehen? Dann sind Sie hier genau richtig, um sich mit der Hundesteuer in Rosenheim zu befassen.
Wobei es keinen Unterschied macht, ob Sie einen oder zwei Hunde anmelden möchten. Außerdem werden Vierbeiner unterschieden, die als gefährlich eingestuft sind.
Ordnungswidrigkeiten und Strafen können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie Ihren Hund rechtzeitig für die Hundesteuer anmelden. In Rosenheim geht das persönlich, online oder per Post. In bestimmten Ausnahmefällen befreit Sie die Stadt Rosenheim sogar von der Hundesteuer.
Kosten für Hundesteuer in Rosenheim
Für einen Hund zahlen Sie in Rosenheim 60 Euro Hundesteuer pro Jahr. Diese Kosten gelten, solange Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß halten und der Hund nicht als gefährlich gilt.
Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 60 Euro. Und für jeden weiteren Hund müssen Sie 60 Euro pro Jahr aufbringen.
Für Kampf- und Listenhunde gilt eine erhöhte Hundesteuer von 400 Euro pro Hund, dessen Rasse als gefährlich eingestuft ist. In Rosenheim ist das in der Hundesteuersatzung geregelt.
Hundesteuer pro Jahr
- 60 Euro: Erster Hund
- 60 Euro: Zweiter Hund
- 60 Euro: Weitere Hunde
- 400 Euro: Listenhund
Anmeldefristen für Hundesteuer Rosenheim
Wenn Sie nach Rosenheim ziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Dieselbe Frist gilt, falls Sie bereits in der Stadt Rosenheim wohnen und einen neuen Hund erwerben. Oder falls Sie für mehr als zwei Monate einen Hund pflegen sowie verwahren.
Ab dem vierten Monat nach der Geburt sind Welpen auch für Züchter in der Regel anmeldepflichtig.
Falls Sie innerhalb des Rosenheimer Stadtgebiets umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Laut Vorschriften gilt die, sobald sich Ihr eigener Name oder Ihre Wohnanschrift nach der Anmeldung ändert.
Sobald Sie den Hund weitergeben oder Ihr Haustier stirbt, müssen Sie den Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen abmelden.
Wo Hund in Rosenheim anmelden?
Für die Anmeldung zur Hundesteuer stehen Ihnen in Rosenheim unterschiedliche Wege offen. Persönlich können Sie den Hund im Bürgerbüro oder dem Steueramt von Rosenheim anmelden.
Stadt Rosenheim
Kämmereiamt
Sachgebiet Steuern
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Telefon 8031 3651245
E-Mail: steuern@rosenheim.de
Informieren Sie sich am besten rechtzeitig vorher, ob Sie dafür einen Termin vereinbaren müssen. Beachten Sie, dass an manchen Tagen nur eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.
Klicken Sie hier für weitere Information auf der Stadt-Webseite Rosenheim.de
Auf der Webseite der Stadt Rosenheim finden Sie darüber hinaus ein Online-Formular für die Anmeldung.
Falls Sie die Stadtverwaltung nicht persönlich besuchen können, können Sie das Formular zur Hundeanmeldung auch per Post abschicken.
Formular zur Hundesteuer, um Anmeldung auszudrucken
Zudem können Sie die Formalitäten per E-Mail oder telefonisch mit dem Steueramt der Stadt Rosenheim klären.
Wer ist in Rosenheim von der Hundesteuer befreit?
In der Stadt Rosenheim werden Sie nur von der Hundesteuer befreit, wenn Sie laut der Vorschriften als Ausnahmefall gelten.
Von einer Befreiung profitieren Sie beispielsweise, insofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Für Hunde, die ausschließlich einen gehörlosen Menschen schützen und dieser Person helfen, müssen Sie ebenfalls keine Steuer bezahlen.
Ansonsten sind Sie in Rosenheim dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gelten für:
- Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
- anerkannte Rettungs- und Sanitätshunde
- sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde
Sobald Sie einen Hund im Rosenheimer Tierheim erwerben, können Sie auf eine Befreiung von der Hundesteuer hoffen. Dies gilt zumindest zeitweise. Dann bleiben Sie für ein Jahr von der Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Vierbeiner aus dem Tierheim übernehmen.
Nach dem Ablauf dieses Zeitraums gilt für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt derselbe Hundesteuersatz wie für einen Ersthund.
Wann habe ich Anspruch auf Ermäßigungen?
Neben der kompletten Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Rosenheim ermäßigte Steuersätze. Falls Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie eventuell die Chance auf eine Steuerermäßigung.
Die Stadt Rosenheim ermäßigt die Hundesteuer für Personen, die Sozialhilfe oder die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten.
Außerdem dürfen Sie ebenfalls auf eine gesenkte Hundesteuer hoffen, solange Sie Grundsicherungszahlungen für Arbeitssuchende beziehen.
Pflicht zur Hundesteuer in Rosenheim
Haben Sie die Anmeldung Ihres Hunds „vergessen“? Zum Beispiel, weil der Umzug so stressig war. Nach der Anmeldefrist von zwei Wochen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Danach müssen Sie mit beachtlichen Strafen rechnen.
Laut den aktuell geltenden Vorschriften kann die Geldbuße theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen.
Dabei spielt der Grund Ihres unangemeldeten Vierbeiners für die Bewertung durch die Behörden keine Rolle. Sei es, ob Sie versehentlich Ihren Hund ein paar Tage zu spät angemeldet haben. Oder jemand einen Hund über einen längeren Zeitraum bewusst verschweigt.
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Gesetze in Bayern
Die Hundesteuersatzung von Rosenheim und das Kommunalabgabengesetz von Bayern regeln das mögliche Strafmaß für Fälle, in denen ein Hundehalter sich Abgabenvorteile verschafft oder Abgaben kürzt.
Hier finden Sie die komplette Hundesteuersatzung
Falls Sie mehrfach gegen Hundehaltungsvorschriften verstoßen haben, steigt die Hundesteuer in Rosenheim erheblich.
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