Planen Sie mit Ihrem Hund nach Erftstadt zu ziehen? Dann sind Sie hier genau richtig, um sich mit der Hundesteuer in Erftstadt zu befassen.
Denn für Ersthunde und Zweithunde müssen Sie dort jeweils unterschiedliche Steuersätze bezahlen. Außerdem werden Vierbeiner unterschieden, die als gefährlich eingestuft sind.
Ordnungswidrigkeiten und Strafen können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie Ihren Hund rechtzeitig für die Hundesteuer anmelden. In Erftstadt geht das persönlich, online oder per Post. In bestimmten Ausnahmefällen befreit Sie die Stadt Erftstadt sogar von der Hundesteuer.
Kosten für Hundesteuer in Erftstadt
Für einen Hund zahlen Sie in Erftstadt 90 Euro Hundesteuer pro Jahr. Diese Kosten gelten, solange Sie Ihren Vierbeiner ordnungsgemäß halten und der Hund nicht als gefährlich gilt.
Beim Zweithund steigt die Hundesteuer auf 110 Euro. Und für jeden weiteren Hund müssen Sie 140 Euro pro Jahr aufbringen.
Für Kampf- und Listenhunde gilt eine erhöhte Hundesteuer von 500 Euro pro Hund, dessen Rasse als gefährlich eingestuft ist. In Erftstadt ist das in der Hundesteuersatzung geregelt.
Hundesteuer pro Jahr
- 90 Euro: Erster Hund
- 110 Euro: Zweiter Hund
- 140 Euro: Weitere Hunde
- 500 Euro: Listenhund
- 650 Euro: Zweiter Listenhund
- 650 Euro: Listenhund mit Negativ-Zeugnis
Anmeldefristen für Hundesteuer Erftstadt
Wenn Sie nach Erftstadt ziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Dieselbe Frist gilt, falls Sie bereits in der Stadt Erftstadt wohnen und einen neuen Hund erwerben. Oder falls Sie für mehr als zwei Monate einen Hund pflegen sowie verwahren.
Ab dem vierten Monat nach der Geburt sind Welpen auch für Züchter in der Regel anmeldepflichtig.
Falls Sie innerhalb des Erftstadter Stadtgebiets umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Laut Vorschriften gilt die, sobald sich Ihr eigener Name oder Ihre Wohnanschrift nach der Anmeldung ändert.
Sobald Sie den Hund weitergeben oder Ihr Haustier stirbt, müssen Sie den Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen abmelden.
Wo Hund in Erftstadt anmelden?
Für die Anmeldung zur Hundesteuer stehen Ihnen in Erftstadt unterschiedliche Wege offen. Persönlich können Sie den Hund im Bürgerbüro oder dem Steueramt von Erftstadt anmelden.
Stadt Erftstadt
Rechts- und Ordnungsamt
Abteilung 270 Hundesteuer
Rathaus Liblar (EG)
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Telelfon 02235 409652
E-Mail abgaben@erftstadt.de
Informieren Sie sich am besten rechtzeitig vorher, ob Sie dafür einen Termin vereinbaren müssen. Beachten Sie, dass an manchen Tagen nur eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.
Klicken Sie hier für weitere Information auf der Stadt-Webseite Erftstadt.de
Auf der Webseite der Stadt Erftstadt finden Sie darüber hinaus ein Online-Formular für die Anmeldung.
Falls Sie die Stadtverwaltung nicht persönlich besuchen können, können Sie das Formular zur Hundeanmeldung auch per Post abschicken.
Formular zur Hundesteuer, um Anmeldung auszudrucken
Zudem können Sie die Formalitäten per E-Mail oder telefonisch mit dem Steueramt der Stadt Erftstadt klären.
Wer ist in Erftstadt von der Hundesteuer befreit?
In der Stadt Erftstadt werden Sie nur von der Hundesteuer befreit, wenn Sie laut der Vorschriften als Ausnahmefall gelten.
Von einer Befreiung profitieren Sie beispielsweise, insofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Für Hunde, die ausschließlich einen gehörlosen Menschen schützen und dieser Person helfen, müssen Sie ebenfalls keine Steuer bezahlen.
Ansonsten sind Sie in Erftstadt dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gelten für:
- Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
- anerkannte Rettungs- und Sanitätshunde
- sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde
Sobald Sie einen Hund im Erftstadter Tierheim erwerben, können Sie auf eine Befreiung von der Hundesteuer hoffen. Dies gilt zumindest zeitweise. Dann bleiben Sie für ein Jahr von der Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Vierbeiner aus dem Tierheim übernehmen.
Nach dem Ablauf dieses Zeitraums gilt für einen Hund aus dem Tierheim der Stadt derselbe Hundesteuersatz wie für einen Ersthund.
Wann habe ich Anspruch auf Ermäßigungen?
Neben der kompletten Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Erftstadt ermäßigte Steuersätze. Falls Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie eventuell die Chance auf eine Steuerermäßigung.
Die Stadt Erftstadt ermäßigt die Hundesteuer für Personen, die Sozialhilfe oder die sogenannte Grundsicherung im Alter erhalten.
Außerdem dürfen Sie ebenfalls auf eine gesenkte Hundesteuer hoffen, solange Sie Grundsicherungszahlungen für Arbeitssuchende beziehen.
Pflicht zur Hundesteuer in Erftstadt
Haben Sie die Anmeldung Ihres Hunds „vergessen“? Zum Beispiel, weil der Umzug so stressig war. Nach der Anmeldefrist von zwei Wochen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Danach müssen Sie mit beachtlichen Strafen rechnen.
Laut den aktuell geltenden Vorschriften kann die Geldbuße theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen.
Dabei spielt der Grund Ihres unangemeldeten Vierbeiners für die Bewertung durch die Behörden keine Rolle. Sei es, ob Sie versehentlich Ihren Hund ein paar Tage zu spät angemeldet haben. Oder jemand einen Hund über einen längeren Zeitraum bewusst verschweigt.
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Gesetze in Nordrhein-Westfalen
Die Hundesteuersatzung von Erftstadt und das Kommunalabgabengesetz von Nordrhein-Westfalen regeln das mögliche Strafmaß für Fälle, in denen ein Hundehalter sich Abgabenvorteile verschafft oder Abgaben kürzt.
Hier finden Sie die komplette Hundesteuersatzung
Falls Sie mehrfach gegen Hundehaltungsvorschriften verstoßen haben, steigt die Hundesteuer in Erftstadt erheblich.
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